Liebe Squasher:innen,
Corona hält uns nach wie vor fest im Griff und zeigt uns deutlich, wie schwierig sich auch die Ausübung unseres geliebten Sports zur Zeit gestaltet. Das Vereinsleben ist quasi auf Null zurückgefahren und wir können nur hoffen, dass sich das bald wieder ändert.
Aufgrund der extrem steigenden Infektionszahlen sehen wir uns nicht in der Lage, die Mitgliederversammlung noch in 2021 durchzuführen. Auch möchten wir niemanden in eine gesundheitsgefährdende Situation bringen, für deren Ausgang wir als Vorstand dann haften.
Insofern wird unsere jährliche Mitgliederversammlung 2021 coronabedingt nicht stattfinden.
Basis hierfür bildet das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG). Danach ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn die Mitgliederversammlung entweder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchführbar ist oder aber eine Abwägung der Interessen des Vereins und seiner Mitglieder dazu führt, dass die Mitgliederversammlung nicht einzuberufen ist. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn sich die Mitglieder nicht an einem Ort versammeln dürfen.
Außerdem besteht zwischen jedem Verein und seinen Mitgliedern eine Treuebindung. Sie erzeugt für den Verein Rücksichtnahmepflichten in Bezug auf die schützenswerten Belange der Mitglieder. Sicherlich ist die Gesundheit eines Mitglieds ein solch schützenswerter Belang.
Angesichts der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber in Art. 2 § 5 Abs. 1 COVMG geregelt, dass alle Vereinsvorstände auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt bleiben. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Vertretung der Vereine für den Fall gesichert, dass die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern abläuft und die Vereine keine Mitgliederversammlung und Neuwahlen durchführen können.
Die Vorstandschaft ist bemüht, die nächste Mitgliederversammlung noch im ersten Halbjahr 2022 einzuberufen, so es denn die aktuelle Pandemielage zulässt.
Bleibt gesund!
#thinkpositive #staynegative
Die Vorstandschaft.